Friedensrichter
Friedensrichter sind Mitglieder der Gerichtsbehörden auf Gemeindeebene. Sie sind vor allem Sühnebeamte (Vermittler). Das heisst, dass sie im Sinne von "zuerst schlichten, dann richten" zwischen den Parteien vermitteln, bevor eine Klage beim Gericht eingereicht wird. In zivilrechtlichen Streitigkeiten können die Friedensrichter bis zu einem Betrag von Fr. 2'000.-- einen Entscheid fällen. Im Weiteren können sie einen Urteilsvorschlag bis zum Maximalbetrag von Fr. 5'000.-- unterbreiten. Friedensrichter müssen beigezogen werden bei:
Formulare und weitere Informationen erhalten Sie unter www.friedensrichter-zh.ch und www.svfv.ch, www.vfbd.ch, www.gerichte-zh.ch oder www.swiss-mediators.org
Publikationen
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