24. Juni 2021, 20.00 Uhr

Kontakt

Bruno Persano (Tel. 044 752 25 50)
bruno.persano@weiningen.ch

Informationen

Voraussetzungen

An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Weiningen wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Wohnniederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.

Die Anträge und Akten zu den einzelnen Geschäften liegen ab Juni 2021 in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.

Anfragen von allgemeinem Interesse sind im Sinne von § 51 Gemeindegesetz der zuständigen Gemeindevorsteherschaft spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen.
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