22. Nov. 2023, 19.00 Uhr

Kontakt

Jacqueline Meier
jacqueline.meier@oberstufeweiningen.ch

Informationen

Beschreibung

A. Oberstufenschulgemeinde

  • Genehmigung des Budgets 2024 und Festsetzung des Steuerfusses 2024

B. Reformierte Kirchgemeinde

Diese Geschäftsliste wird den Stimmberechtigten direkt zugestellt.

Voraussetzungen

Akteneinsicht
Die Anträge und Akten liegen bei der Schulverwaltung der Oberstufenschulgemeinde sowie in den vier Gemeinden zur Einsicht auf. Der Beleuchtende Bericht der Oberstufenschulgemeinde kann ab 1. November 2023 über die kostenlose postalische Zustellung bei der Schulverwaltung bestellt werden. Weiter steht der Beleuchtende Bericht zum Download auf der Webseite der Oberstufenschulgemeinde und den vier Gemeinden bereit.
Der Bericht und die Akten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weiningen sind auf der Webseite der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde aufgeschaltet und liegen im Sekretariat zur Ansicht auf.
 

Stimmberechtigung
Das Stimm- und Wahlrecht bei der Oberstufenschulgemeinde hat:

  • wer Wohnsitz in einer der vier beteiligten politischen Gemeinden hat;
  • das Schweizerbürgerrecht besitzt;
  • die Volljährigkeit erreicht hat und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist.

bei der Ref. Kirchgemeinde:

  • wer Wohnsitz in einer der vier beteiligten politischen Gemeinden hat;
  • der evang.-ref. Konfession angehört;
  • das Schweizerbürgerrecht oder den Ausländerausweis C, Ci/C1 oder B besitzt;
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Anfragen
Anfragen von allgemeinem Interesse sind im Sinne von § 17 Gemeindegesetz der zuständigen Vorsteherschaft der entsprechenden Gemeinde spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen.

Protokoll
Der Aktuar der jeweiligen Versammlung trägt die Ergebnisse der Verhandlungen genau und vollständig in das Versammlungsprotokoll ein. Der Versammlungspräsident prüft innert längstens sechs Tagen das jeweilige Protokoll auf seine Richtigkeit. Danach steht das Protokoll den Stimmberechtigten zur Einsichtnahme offen. Beanstandungen gegen die Form und /oder den Wortlaut der Protokollierung sind mit der Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, oder im Rahmen eines Rekurses gegen den einzelnen Beschluss bzw. den Erlass in der Sache geltend zu machen.

Rechtsmittel
Stimmrechtsrekurs

Wegen Verletzungen von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung des Versammlungsprotokolls an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, erhoben werden. Eine Person, die an der Versammlung teilgenommen hat, kann Stimmrechtsrekurs nur dann erheben, wenn sie die Verletzung schon in der Versammlung gerügt hat.

Rekurs gegen Beschlüsse und Erlasse
Gegen Beschlüsse und Erlasse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, rekurrieren, wer durch die Anordnung oder den Erlass berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat. Rekurse über sämtliche in dieser Veröffentlichung genannten Beschlussfassungen sind beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, einzureichen. Die Eingaben müssen schriftlich erfolgen und haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Download

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