Kindergarten- und Schuleintritt 2020/2021Schuljahr 2020 / 2021, Beginn: Montag, 17.08.2020 Schulpflicht Einschulung (Eintritt in den Kindergarten) Noch nicht einschulungsreife Kinder können vor der Einschulung bzw. vom obligatorischen Eintritt in den Kindergarten um 1 Jahr zurückgestellt werden. Über eine Rückstellung der Schulpflicht entscheidet die Primarschulpflege. Entsprechende Gesuche sind schriftlich einzureichen. Meldepflicht beim Besuch von Privatkindergärten oder –schulen Termine für die Einreichung von Anmeldungen oder schriftlichen Gesuchen: Kontaktadresse für Anmeldungen, Gesuche und Fragen
PRIMARSCHULPFLEGE WEININGEN
Datum der Neuigkeit 20. Feb. 2020
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