Abwasserbeseitigung Weiningen; Anpassung KlärgebührGestützt auf die Verordnung über die Gebühren an Abwasseranlagen der Gemeinde Weiningen hat der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 18 vom 3. Februar 2020 die Klärgebühr der Gemeinde Weiningen per 1. Januar 2020 von Fr. 2.00/m3 auf Fr. 3.80/m3 erhöht. Dieser Beschluss liegt vom 7. Februar bis 9. März 2020 im Gemeindehaus Weiningen während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Ausserdem kann dieser unter www.weiningen.ch (Amtliche Publikationen) heruntergeladen werden. Gegen diese Beschlussfassung kann innert 30 Tagen, vom Datum dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, Rekurs erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Angerufene Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Dokument Benutzungsgebuhren_-_Preisanpassung_Klargebuhr_per_1._Januar_2020.pdf (pdf, 569.3 kB) Datum der Neuigkeit 7. Feb. 2020
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