Dauernde VerkehrsanordnungVerkehrsanordnung: Kirchstrasse, zwischen Haus-Nr. 7a und Ifangstrasse. Verfügende Stelle: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursfrist muss einen Antrag und dessen Begründungen enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 9. November 2020 Anmeldestelle: Publizierende Stelle: Datum der Neuigkeit 9. Okt. 2020
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