Protokoll und Beschlussfassung der Gemeindeversammlung vom 8. April 2021

16. April 2021

Protokoll:
Das Versammlungsprotokoll liegt während 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, im Gemeindehaus zur Einsichtnahme auf.
 

Beschlussfassung:
Zürcherstrasse; Umgestaltung Strassenraum mit Ergänzung eines Trottoirs im Abschnitt zwischen Ifang- und Chübelackerstrasse – Kreditgenehmigung
DER ANTRAG DES GEMEINDERATES WURDE GUTGEHEISSEN
 

Beanstandung zum Protokoll
Beanstandungen gegen die Form und/oder den Wortlaut der Protokollierung sind mit der Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, oder im Rahmen eines Rekurses gegen den einzelnen Beschluss bzw. den Erlass in der Sache geltend zu machen.
 

Stimmrechtsrekurs
Wegen Verletzungen von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung kann innert 5 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, Rekurs erhoben werden. Eine Person, die an der Versammlung teilgenommen hat, kann Stimmrechtsrekurs nur dann erheben, wenn sie die Verletzung schon in der Versammlung gerügt hat.


Rekurse gegen Beschlüsse und Erlasse
Gegen Beschlüsse und Erlasse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, rekurrieren, wer durch die Anordnung oder den Erlass berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat. Ein Rekurs ist beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, einzureichen. Die Eingabe muss schriftlich erfolgen und hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.