Urnenabstimmung; AnordnungErneuerungswahl Friedensrichter/in Mit Beschluss vom 2. November 2020 hat der Gemeinderat Weiningen folgende Urnenwahl auf den 7. März 2021 angeordnet:
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhof- platz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Datum der Neuigkeit 5. Feb. 2021
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