Baukommission Kernzone
Für die Beurteilung von Bauvorhaben in der Kernzone, welche eine baurechtliche Bewilligung benötigen, hat der Gemeinderat gemäss Art. 17 Ziff. 3 der Bau- und Zonenordnung eine vorberatende Kommission zu bestellen. Die Baukommission Kernzone beurteilen die Vorhaben und unterbreitet der Baubehörde einen entsprechenden Antrag (Empfehlung). Externe Fachberater
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