Baukommission Kernzone
Für die Beurteilung von Bauvorhaben in der Kernzone, welche eine baurechtliche Bewilligung benötigen, hat der Gemeinderat gemäss Art. 17 Ziff. 3 der Bau- und Zonenordnung eine vorberatende Kommission zu bestellen. Die Baukommission Kernzone beurteilen die Vorhaben und unterbreitet der Baubehörde einen entsprechenden Antrag (Empfehlung).
Externe Fachberater
- swr+, c/o Landis AG, Steinhaldenstrasse 28, 8954 Geroldswil
- Suter von Känel Wild AG, Förrlibuckstrasse 30, 8005 Zürich
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|