Für die Beurteilung von Bauvorhaben in der Kernzone, welche eine baurechtliche Bewilligung benötigen, hat der Gemeinderat gemäss Art. 17 Ziff. 3 der Bau- und Zonenordnung eine vorberatende Kommission zu bestellen. Die Baukommission Kernzone beurteilen die Vorhaben und unterbreitet der Baubehörde einen entsprechenden Antrag (Empfehlung).

Externe Fachberater

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  • Suter von Känel Wild AG, Förrlibuckstrasse 30, 8005 Zürich

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