Für alle Gemeindegeschäfte mit finanziellen Auswirkungen hat die Rechnungsprüfungskommission grundsätzlich den gesetzlichen Auftrag, die Anträge zu prüfen und über die Prüfungsergebnisse zuhanden der Gemeindeversammlung Antrag zu erstatten. Dies gilt insbesondere für Voranschlag, Jahresrechnung und Spezialbeschlüsse.

Die RPK Weiningen besteht aus fünf Mitgliedern (Präsident/in eingeschlossen), welche von von der Stimmbürgerschaft alle vier Jahre an der Urne zu wählen sind.

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt