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AbmeldungSie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert acht Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Wegzug ins Ausland Wenn Sie sich definitiv ins Ausland abmelden möchten, beachten Sie bitte folgende Punkte:
Abmeldung zum Wochenaufenthalt Wollen Sie sich jedoch in der anderen Gemeinde lediglich zum Wochenaufenthalt anmelden, so benötigen Sie von uns einen Heimatausweis. Sie können diesen Heimatausweis jetzt auf dem Online-Schalter bestellen (Zustellung per Post gegen Nachnahme). Oder Sie beziehen dieses direkt bei unserem Schalter im Gemeindehaus (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit). Wichtig ist, dass sie uns die Aufenthaltsadresse angeben.
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