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Abmeldung

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle / AHV-Zweigstelle
Verantwortlich: Koch, Claudia

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert acht Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
  • Schriftenempfangsschein

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis

Wegzug ins Ausland

Wenn Sie sich definitiv ins Ausland abmelden möchten, beachten Sie bitte folgende Punkte:
  • Setzen Sie sich frühzeitig mit der Steuerabteilung Weiningen in Verbindung (1-2 Monate vor der Abreise)
  • Die Abmeldung hat persönlich am Schalter des Einwohnerdienstes zu erfolgen. Bitte bringen Sie Ihren Schriftenempfangsschein oder den Ausländerausweis mit.
  • Eine Abmeldebestätigung stellen wir Ihnen erst aus, wenn die Formalitäten mit der Steuerabteilung geklärt sind.


Abmeldung zum Wochenaufenthalt

Wollen Sie sich jedoch in der anderen Gemeinde lediglich zum Wochenaufenthalt anmelden, so benötigen Sie von uns einen Heimatausweis. Sie können diesen Heimatausweis jetzt auf dem Online-Schalter bestellen (Zustellung per Post gegen Nachnahme). Oder Sie beziehen dieses direkt bei unserem Schalter im Gemeindehaus (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit). Wichtig ist, dass sie uns die Aufenthaltsadresse angeben.

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Heimatausweis


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