Soziales
Nichts ist so kontinuierlich, wie der Wandel der Zeit. Dies bekommt man im Sozialwesen deutlich zu spüren. Nahmen früher vor allem Familien und Nachbarn die sozialen Aufgaben wahr, so wird damit immer öfters die öffentliche Hand beauftragt. Soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit und sozialer Friede gelten heute als grundlegende Voraussetzungen für eine funktionierende Staatsform.
Diverse von der öffentlichen Hand getragenen bzw. begleiteten sozialen Institutionen stellen die Sicherung des Lebensbedarfs von Menschen sicher, welche auf Unterstützung angewiesen sind. Ob nun aus alters- oder gesundheitsbedingten Gründen (Renten, Versicherungen), aufgrund eingetretener Erwerbslosigkeit oder aus einer entstandenen Notlage heraus; Es besteht eine Pflicht, diesen Menschen in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht beizustehen. Das Sozialsystem eines Staates ist ein wichtiger Bestandteil der gesellschaftlichen und politischen Kultur und darüber hinaus ein Wirtschaftsfaktor von nicht geringer Bedeutung. Die Absicherung der sozialen Sicherheit geht uns alle an. |
| |
Ausgestaltung der sozialen Sicherheit
Jede demokratische Gesellschaft lässt sich zum Erreichen der sozialen Sicherheit in ihrer Rechtsetzung und -ausübung von drei Grundregeln leiten: Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Je nach dem, wo der Schwerpunkt gelegt wird, ergeben sich verschiedene Lösungsansätze. Das schweizerische Sozialversicherungsrecht ist kontinuierlich mit den Bedürfnissen gewachsen und beruht auf folgende Modelle: • das Vorsorgemodell • das Versicherungsmodell • das Fürsorgemodell |