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Die Gemeindeversammlung ist gemäss Zürcher Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern der betreffenden Gemeinde. Sie findet mindestens zwei Mal im Jahr statt (Budget-Gemeinde und Rechnungs-Gemeinde sind vorgeschrieben).

Nirgends wird die direkte Demokratie eindrücklicher gehandhabt, als in der Gemeindeversammlung. Sie birgt sämtliche Tugenden, welche das föderalistische Prinzip der Schweiz seit Jahrhunderten stark macht. Bringen auch Sie Ihre Meinung ein wenn es darum geht, unser Umfeld lebenswert zu gestalten. Der Besuch einer Gemeindeversammlung lohnt sich allemal. Ihre Stimme zählt dabei mehr denn je.

Aufgaben:
  • Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung
  • Erlass und Änderung der wichtigsten kommunalen Verordnungen und Vorschriften
  • Beschlussfassung über die Übernahme von neuen Aufgaben
  • Behandlung von Initiativen
  • Festsetzung des jährlichen Voranschlages und des Steuerfusses
  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Kreditgenehmigung für neue Ausgaben und Zusatzkredite
  • Beschlussfassung über Ankauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken der öffentlichen Hand
  • Weitere gemäss Gemeindeordnung der entsprechenden Gemeinde festgelegten Aufgaben und Kompetenzen
Voraussetzungen:
  • Stimmberechtigt bei einer Versammlung der Politischen und Schulgemeinde sind alle in der entspechenden Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
  • Bei Kirchgemeinden sind auch ausländische Staatsangehörige stimmberechtigt, sofern sie über eine Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsbewilligung der Kategorien C, Ci oder B verfügen. Im Weiteren sind bei Versammlungen der evang.-ref. Kirchgemeinde auch Personen stimmberechtigt, welche das 16. Altersjahr vollendet haben.
  • Die Wohnniederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.

GemeindetypTerritorialgebietKirchenzugehörigkeit
Vereinigte Politische- und PrimarschulgemeindeWeiningennicht erforderlich
OberstufenschulgemeindeUnterengstringen, Weiningen, Geroldswil, Oetwil a.d.L.nicht erforderlich
Evang.-ref. KirchgemeindeUnterengstringen, Weiningen, Geroldswil, Oetwil a.d.L.evang.-ref. Kirche
Röm.-kath. KirchgemeindeWeiningen, Geroldswil, Oetwil a.d.L.röm.-kath. Kirche



Die Anträge und Akten zu den Geschäften liegen spätestens zwei Wochen vor der Versammlung in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Zudem werden die Weisungen im Druck an die Haushaltungen verteilt. Zusätzliche Exemplare können, solange vorrätig, bei der Gemeindekanzlei nachbezogen werden.
Nächste Gemeindeversammlungen:
Datum Lokalität Kontakt
5. Juni 2013 20:00 Uhr Kreisgemeindeversammlung
Gemeindescheune Oetwil an der Limmat
jessica.meyer@weiningen.ch


Letzte Gemeindeversammlungen:
Datum Lokalität Kontakt
5. Dez. 2012 20:00 Uhr Gemeindeversammlung
Oberstufenschulhaus Weiningen
bruno.persano@weiningen.ch
28. Nov. 2012 20:00 Uhr Kreisgemeindeversammlung
Gemeindesaal "Büel", Unterengstringen
jessica.meyer@weiningen.ch
7. Juni 2012 20:00 Uhr Gemeindeversammlung
Quartierzentrum "Föhrewäldli"
bruno.persano@weiningen.ch

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