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Urnen Öffnungszeiten
   Samstag Sonntag
Weiningen-Dorf;Gemeindehaus 19.30 - 20.30 10.00 - 11.00
Fahrweid-Weiningen;Quartierzentrum Fahrweid 19.30 - 20.30 09.30 - 10.30

Die vorzeitige persönliche Stimmabgabe an der Urne können Sie jeweils während drei Wochen vor dem Abstimmungsdatum von Montag bis Freitag zu den Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus tätigen.
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Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.statistik.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch
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Bedingungen / Voraussetzungen Stimmberechtigt bei Vorlagen des Bundes, des Kantons, des Bezirks, der Politischen- und Schulgemeinden sowie von Zweckverbänden sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Bei Vorlagen in kirchlichen Angelegenheiten bestimmt sich die Stimmberechtigung wie folgt:
Kirche  Schweizer  Ausländer
evang.-ref. Kirche  ab 16 Jahren  ab 16 Jahren mit Bewilligungen C, Ci/C1 oder B
röm.-kath. Kirche  ab 18 Jahren  ab 18 Jahren mit Bewilligungen C, Ci/C1 oder B

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Brieflich abstimmen Die briefliche Stimmabgabe können Sie tätigen ab Erhalt des Abstimmungsmaterials. Beachten Sie bitte aufmerksam die auf der Vorder- und Rückseite des Stimmrechtsausweises enthaltenen Informationen und handeln Sie danach. Fehlerhafte briefliche Stimmabgaben sind ungültig.

Retournieren Sie das Antwortkuvert rechtzeitig mit der Post oder werfen Sie es direkt im Gemeindehausbriefkasten ein. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Gemeindehausbriefkasten wird letztmals am Abstimmungssonntag, 11.00 Uhr geleert.
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Kontakt bruno.persano@weiningen.ch

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