Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dietikon (KESB)

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Bezirks Dietikon ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde, die mit Fachkräften aus den Bereichen Recht, Soziales und Psychologie zusammengesetzt ist. Sie löst mit Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechtes per 1. Januar 2013 die bisherigen Vormundschaftsbehörden aller Gemeinden des Bezirks Dietikon ab.

Sie ist zuständig für:

  • Beistandschaften zur Entlastung einer Person, die Hilfe braucht
  • Fürsorgerische Unterbringung
  • Betreuung der Beistände
  • Prüfung von Vorsorge-Aufträgen
  • Prüfung von Patienten-Verfügungen
  • Nötige Massnahmen für den Kindesschutz und die Adoptionen

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dietikon (KESB)
Neumattstrasse 7
8953 Dietikon

Tel. 044 744 14 00
kesb@dietikon.ch

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