Die römisch-katholische Kirchgemeinde und Pfarrei St. Johannes Geroldswil umfasst die Orte Weiningen, Fahrweid, Geroldswil und Oetwil a.d.L.

Die St. Johannes-Kirche befindet sich im Zentrum Huebwiesen, Geroldswil.

Geleitet wird die Pfarrei zurzeit von Pfarrer Henryk Walczak. Gemeinsam mit dem Pfarreirat gestaltet er die Seelsorge und die Arbeit der Pfarrei. Bei Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen oder für eine Aussprache bitten wir sie mit dem Pfarramt Kontakt aufzunehmen.

Die Kirchenpflege der römisch-katholischen Kirche im Kanton Zürich ist eine reine staatskirchenrechtliche Administrativbehörde zur Leitung der Kirchgemeinde.

Das Pfarramt sowie das Sekretariat der Kirchgemeinde befindet sich im Pfarreizentrum unter folgender Adresse:
Röm.-kath. Kirchgemeinde Geroldswil
Postfach / Poststr. 5B
8954 Geroldswil
Tel. 043 455 48 48
info@kath-geroldswil.ch
www.kath-geroldswil.ch


Die Öffnungszeiten finden Sie hier: www.kath-geroldswil.ch

 

 

Kirchenpatron

Der Kirchenpatron ist Johannes der Täufer. Er taufte Jesus im Jordan und rief immer wieder zu Besinnung und Umkehr auf. Johannes verweist auf Jesus als das Lamm Gottes, deshalb wird er oft mit einem Lamm dargestellt, auf das er zeigt. Sein öffentliches Auftreten war um das Jahr 28 n. Chr. Er wurde auf Befehl König Herodes Antipas enthauptet. Er steht an der Übergangstelle vom Alten zum Neuen Testament. Die christliche Kirche sieht in ihm den letzten großen Propheten der biblischen Tradition.

Eine Kapelle, die auf Oetwiler Gebiet stand und die im letzten Jahrhundert abgerissen wurde, trug seinen Namen. Dies war der Anlass ihn als Kirchenpatron der Pfarrei zu wählen.


Werdegang der Katholischen Kirchgemeinde St. Johannes Geroldswil

Ab 1935 wurden die sehr wenigen Katholiken des rechten Limmatufers von Weiningen, Geroldswil und Oetwil von der kath. St. Agatha-Pfarrei in Dietikon betreut. Mit der Anerkennung der kath. Kirche als öffentlich-rechtliche Körperschaft im Kanton Zürich im Jahre 1963 wurden die Katholiken dieser drei Gemeinden der kath. Kirchgemeinde Dietikon zugeteilt.

1972 konnte die St. Johannes-Kirche im Zentrum Geroldswil eingeweiht werden. Im Jahr 1981 stellte ein Dietiker Mitglied der kath. Kirchenpflege den Antrag, dass die Abtrennung der St. Johannes-Pfarrei von Dietikon zu erfolgen habe.

Allerdings waren die Verhältnisse der St. Johannes-Pfarrei für Aussenstehende – um es diplomatisch auszudrücken – sehr verwirrend, gehörten doch ganz Weiningen und die gesamte Fahrweid zur kath. Kirchgemeinde Dietikon, beziehungsweise zur Pfarrei St. Johannes Geroldswil, Weiningen-Dorf dagegen pastoral zur Pfarrei Engstringen. Die Kirchensteuern der Kirchenmitglieder von Weinigen Dorf flossen also nach Dietikon. Nach Abzug eines Pastorationsbeitrages legte die Kirchgemeinde Dietikon die verbleibenden Beträge treuhänderisch in einen Fonds. Um die neu zu gründende Kirchgemeinde überblickbarer zu machen, versammelten sich die kath. Bewohner von Weiningen-Dorf am 14. März 1984 und stimmten mit grosser Mehrheit der Zugehörigkeit zur St. Johannes-Pfarrei zu. Der Bischof von Chur war mit diesem Beschluss einverstanden und so wurden die Katholiken von Weiningen-Dorf auf den 1. Januar 1985 der St. Johannes-Pfarrei und Kirchgemeinde zugeteilt.

Mittlerweile arbeitete die Abtrennungskommission intensiv an den finanziellen Fragen. Nicht weniger als vier Modelle wurden entworfen, diskutiert, verbessert, verfeinert, bis schliesslich der Antrag zur Abtrennung formuliert werden konnte.

Die kath. Kirchgemeinde Dietikon war ein ansehnliches Unternehmen, mit rund 15‘000 Katholiken (Stand Ende 1984) und einem Budget von knapp 3 Millionen Franken. Klar, dass bei dieser Grösse die zahlreichen Aufgaben die nebenamtlich tätigen Kirchenpflegemitglieder in einem Masse belasteten, dass Einzelfragen nicht mehr mit der gebotenen Sorgfalt behandelt werden konnten.

An der denkwürdigen Kirchgemeindeversammlung vom 19. Juni 1984 wurde dann die Loslösung von St. Johannes Geroldswil mit 151 zu 14 Stimmen sehr klar verabschiedet. Dass diesem klaren Entscheid noch ein Rekurs an den Bezirksrat und nach dessen Ablehnung der Weiterzug an den Regierungsrat erfolgte, muss der Vollständigkeit halber noch erwähnt werden. Aber auch der Regierungsrat lehnte den Rekurs ab, so dass der Weg nun frei war. Auf Antrag der kath. Kirchgemeinde Dietikon an den Regierungsrat beschloss am 1. Juli 1985 der Kantonsrat mit 110 zu 0 Stimmen, der Abtrennung zuzustimmen.

Nach diesem Entscheid suchte der Pfarreirat vom Fach und der Person her geeignete Mitglieder für die neu zu bildende Kirchenpflege. Bereits am 8. Dezember 1985 fand in der St. Johanneskirche die Wählerversammlung statt, die einstimmig die vorgeschlagenen Kandidaten nominierte. Die am 5. Januar 1986 einberufene erste Kirchgemeindeversammlung wählte schliesslich diese sieben Kandidaten einstimmig und ehrenvoll.