Die Primarschulgemeinde Weiningen ist mit der Politischen Gemeinde vereinigt. Die Primarschulgemeinde nimmt alle Aufgaben wahr, die nach kantonaler Volksschulgesetzgebung dem Primarschulbetrieb unterstehen.

Die Primarschulpflege übt als exekutive Behörde die Vorsteherschaft über die Primarschulangelegenheiten aus. Sie besteht aus fünf Mitgliedern (Präsident/in eingeschlossen), welche alle vier Jahre von der Stimmbevölkerung an der Urne zu wählen sind. Der/die Primarschulpräsident/in nimmt von Amtes wegen Einsitz in den Gemeinderat.

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