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Gemeindeversammlung
5. Dez. 2013
20:00 Uhr

Ort:
Oberstufenschulhaus Weiningen
8104 Weiningen
Organisator:
Gemeinderat Weiningen
Kontakt:
Gemeindekanzlei Weiningen
E-Mail:
gemeindekanzlei@weiningen.ch
Voraussetzungen:
Stimmberechtigt in der Gemeindeversammlung sind alle in der Gemeinde Weiningen wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Wohnniederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.

Andere Personen sind als Zuhörer bzw. nichtstimmberechtigte Gäste jederzeit willkommen.
Website:
http://www.weiningen.ch


Nirgends wird die direkte Demokratie eindrücklicher gehandhabt, als in der Gemeindeversammlung. Sie birgt sämtliche Tugenden, welche das föderalistische Prinzip der Schweiz seit Jahrhunderten stark macht. Bringen auch Sie Ihre Meinung ein wenn es darum geht, unser Umfeld lebenswert zu gestalten. Der Besuch einer Gemeindeversammlung lohnt sich allemal. Ihre Stimme zählt dabei mehr denn je.

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