Individuelle Prämienverbilligung

Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Informationen hierzu finden Sie auf der Website der SVA Zürich. Falls Sie eine Prämienverbilligung für das Jahr 2019 oder 2020 beantragen wollen, können Sie sich bei der Abteilung Steuern melden. Ab 2021 gelten im Kanton Zürich neue Regelungen. Aus diesem Grund ist ab 2021 ausschliesslich die SVA Zürich für die Prämienverbilligung zuständig.

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