Beanspruchung von öffentlichem Grund

Sie beanspruchen für Ihr Vorhaben (Gerüstbau, Muldenstellung, Kranarbeiten etc.) ein Grundstück der Politischen Gemeinde Weiningen?

Dann reichen Sie bitte das Gesuch für die Beanspruchung von öffentlichem Grund zusammen mit einem Situationsplan, spätestens 1 Monat vor Beginn der Arbeiten, vollständig ausgefüllt, der Abteilung Hochbau & Umwelt Weiningen zur Prüfung und Bewilligung ein.

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