Sind Sie daran interessiert, in der Gemeinde Weiningen ein Bauvorhaben zu realisieren? Je nach Art und Umfang Ihres Projekts müssen Sie das geeignete Bauverfahren wählen, um Ihr Vorhaben möglichst effizient umzusetzen.

 

Ordentliches Verfahren: Wenn Ihr Bauvorhaben umfangreich ist oder nicht den Anforderungen des Anzeige- oder Meldeverfahrens entspricht, ist das ordentliche Verfahren anzuwenden. Dies beinhaltet eine detaillierte Prüfung und Genehmigung durch die Hochbauabteilung.

Baugesuchsformular ordentliches Verfahren

 

Anzeigeverfahren: Das Anzeigeverfahren ist bei kleineren Bauvorhaben anzuwenden, bei welchen keine Interessen Dritter berührt werden. Bei Bauvorhaben ausserhalb Bauzonen und in überkommunal geschützten Ortsbildern ist das Anzeigeverfahren nicht zulässig.

Baugesuchsformular Anzeigeverfahren

 

Meldeverfahren:. Das Meldeverfahren gilt für viele Typen von Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen und E-Ladestationen. Im Meldeverfahren müssen Vorhaben der zuständigen Baubehörde lediglich gemeldet werden. Bewilligungspflichtig bleiben sämtliche Solaranlagen und aussen aufgestellte Wärmepumpen in überkommunal geschützten Ortsbildern. Wo öffentliche Interessen oder Interessen Dritter betroffen sind, kann weiterhin ein Bewilligungsverfahren angeordnet werden. Für weitere Informationen oder zur Einreichung eines Meldeverfahrens steht Ihnen die Baudirektion des Kantons Zürich zur Verfügung:

Informationen zum Meldeverfahren

 

Das zutreffende Baugesuchsformular können Sie zusammen mit den weiteren erforderlichen Baugesuchsunterlagen bei der Abteilung Hochbau & Umwelt einreichen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Auswahl des geeigneten Verfahrens und bei der Einreichung Ihrer Bauunterlagen zu unterstützen.

Für spezielle Bauvorhaben bedarf es noch der Einreichung weiterer Zusatzformulare, welche ebenfalls bei unserem Online-Schalter bezogen werden können.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon