Vertrag über die Zusammenarbeit in einem Kinder- und Erwachsenenschutzkreis

Nummer
G1.10 (10)
Name
Vertrag über die Zusammenarbeit in einem Kinder- und Erwachsenenschutzkreis
Erlassdatum
11. Juni 2012
Inkrafttreten
28. November 2012
Informationen

Die politischen Gemeinden/Städte Aesch, Birmensdorf, Dietikon, Geroldswil, Oberengstringen, Oetwil a.d.L., Schlieren, Unterengstringen, Uitikon, Urdorf und Weiningen, bilden unter der Bezeichnung Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dietikon (KESB Bezirk Dietikon) auf unbestimmte Zeit einen Kinder- und Erwachsenenschutzkreis. 

Zugehörige Objekte

Name
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