Wegleitung für das Baugesuch und die Bauausführung

Nummer
B2.40 (1)
Name
Wegleitung für das Baugesuch und die Bauausführung
Inkrafttreten
1. Dezember 2014
Informationen

Die Wegleitung gibt Auskunft über die Bestimmung, welche bei den Bauarbeiten zu beachten sind, bei welchen Vorhaben eine baurechtliche Bewilligung erforderlich ist, welche Bewilligungsverfahren angewendet werden und vieles mehr.

Sie wollen in der Gemeinde Weiningen ein Bauvorhaben realisieren? Das offizielle Baugesuchsformular können Sie jetzt in unserem Online-Schalter beziehen und zusammen mit den weiteren erforderlichen Baugesuchsunterlagen bei der Abteilung Hochbau & Umwelt einreichen.

Für spezielle Bauvorhaben bedarf es noch der Einreichung weiterer Zusatzformulare, welche ebenfalls bei unserem Online-Schalter bezogen werden können.

Zugehörige Objekte

Name
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