Verlorene Gegenstände

Vermissen Sie einen Gegenstand, wenden Sie sich an die Abteilung Bevölkerung & Sicherheit Weiningen. Wurde der Gegenstand bereits beim Fundbüro abgegeben, kann er direkt vermittelt werden. Falls noch nichts eingegangen ist, nehmen wir Ihre Verlustmeldung gerne entgegen. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Fundsache eingegangen ist.

 

Gefundene Gegenstände

Fundgegenstände können Sie bei der Abteilung Bevölkerung & Sicherheit Weiningen abgeben. Die abgegebenen Gegenstände sind bei der Abteilung Bevölkerung & Sicherheit deponiert.

Fundgegenstände welche nicht an den Eigentümer vermittelt werden können, können vom Finder nach Ablauf eines Jahres seit Abgabe des Fundgegenstandes, gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises, wieder abgeholt werden.

Zugehörige Objekte