Neubau Feuerwehr- und Werkgebäude - Kredit für Generalplanerleistungen "Vorprojekt +"

24. November 2023

Mit Beschluss-Nr. 237 vom 20. November 2023 hat der Gemeinderat Weiningen folgendes festgelegt:

  1. Zwecks rechtzeitiger Unterbreitung eines Baukreditantrags an die Stimmberechtigten betreffend Realisierung eines kosteneffizienten Feuerwehr- und Werkgebäudes auf der künftigen Autobahnüberdeckung beim Gubristtunnelportal, wird die unverzügliche Vorprojektierung dieses Bauvorhabens angeordnet. Dieser Anordnung vorbehalten bleibt die legislative Genehmigung des Budgets 2024 der Gemeinde Weiningen hinsichtlich der darin vorgesehenen Investitionsausgaben "Werkgebäude Neubau (Fr. 150'000.—)" und "Feuerwehrgebäude Neubau (Fr. 150'000.—)".
     
  2. Für den Vollzug der gemäss Ziff. 1 angeordneten Vorprojektierung, wird ein Kredit im Umfang von Fr. 300'000.— genehmigt.
     

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlussfassung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.


Gemeinderat Weiningen 

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